Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Dr. Grau GmbH § 1 Geltungsbereich - Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich anerkennen.
§ 2 Vertragsschluss - Unsere Angebote sind freibleibend.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit von Produkten und Leistungen informiert.
§ 3 Lieferung - Lieferzeit - Umfang und Inhalt der geschuldeten Lieferung ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung oder aus unserem schriftlichen Angebot. Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager.
- Wenn auf Wunsch des Kunden eine Anlieferung der Ware bis zur Baustelle erfolgt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Ware sachgerecht vom Transportfahrzeug entladen wird.
- Alle Ereignisse Höherer Gewalt, die wir nicht gemäß § 276 BGB zu vertreten haben, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern.
- Die Lieferfrist wird mit der Auftragsbestätigung oder dem Angebot festgelegt. Für die Einhaltung der Lieferfrist genügt die rechtzeitige Absendung aus dem Werk oder Lager, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen - Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweiligen Preise ab Lager exklusive Fracht und Verpackung.
- Alle genannten Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht mit eingeschlossen. Sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder KostenerhöhungenDer Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Zahlungen entsprechend den Vorgaben der Auftragsbestätigung zu leisten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt - ohne weiteren Abzug - fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils in § 247 BGB festgesetzten Basiszinssatz pro Jahr als Verzugsschaden geltend zu machen.
§ 6 Sachmängelhaftung - Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen unverzüglich gemäß § 377 HGB zu untersuchen und etwaige Mängelrügen schriftlich geltend zu machen.
- Absatz 1 gilt auch für Zuviel- und Zuwenig-Lieferungen sowie für etwaige Falschlieferungen.
Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Soweit die Voraussetzungen des Liefererregresses gemäß § 478 BGB gegeben sind, gilt jedoch die gesetzliche Verjährungsfrist des § 479 BGB. Für die kurze Verjährungsfrist gelten die Regelungen des § 6 Absatz 7 Satz 1 und Absatz 8 entsprechend.
§ 7 Haftung - Wir haften nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Ware entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die aus einem nicht dem Zweck der Ware entsprechende Verwendung entstanden sind. Ebenso haften wir nicht für Schäden, die durch Überlastung des Materials, Missachtung der Sicherheitsvorschriften, Missachtung der Gebrauchs- und Montageanleitungen entstanden sind. Des weiteren haften wir nicht für durch Gebrauch und Alterung der Ware entstandene Schäden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt - Wir behalten uns das Eigentum an allen Lieferungen bis zum Eingang der Zahlungen vor.
- Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind dem Kunden nicht gestattet.
- Der Kunde ist berechtigt, die unter Vorbehalt gelieferten Waren innerhalb seines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs an Dritte weiterzuveräußern.
§ 9 Abtretungsverbot - Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen uns - gleich welcher Art - an Dritte abzutreten oder Dritte zur Geltendmachung solcher Forderungen im eigenen Namen zu ermächtigen.
§ 10 Gerichtsstand - Sonstiges - Für alle Verträge gilt deutsches Recht als vereinbart.
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